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Polizei vollstreckt mehrere Durchsuchungsbeschlüsse

Gemeinsame Pressemeldung von Staatsanwaltschaft und Polizei Hildesheim


Wegen des Verdachts auf ein Vergehen nach dem Waffengesetz, ermittelt die Polizei Hildesheim seit Jahresbeginn gegen einen 28-Jährigen aus Hildesheim. Nach vorliegenden Erkenntnissen ist der Mann verdächtig, mindestens eine Schusswaffe zu besitzen und diese ohne eine waffenrechtliche Erlaubnis in der Öffentlichkeit zu tragen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss für eine Wohnung und ein Cafe in der Hildesheimer Nordstadt, der am heutigen Donnerstagmorgen (23.02.2023) vollstreckt wurde. Dabei wurden die Ermittlerinnen und Ermittler der Polizeiinspektion Hildesheim von Beamtinnen und Beamten der Bereitschaftspolizei unterstützt. Die Einsatzkräfte stellten Datenträger, wie z.B. Mobiltelefone und ein Laptop, sowie geringe Mengen Betäubungsmittel sicher. Eine Schusswaffe wurde nicht gefunden.

Jedoch ergab sich ein Anhaltspunkt, dass diese in der Wohnung eines 34-Jährigen liegen sollte. Das Gericht erließ sodann auf einen weiteren Antrag der Staatsanwaltschaft auch einen Durchsuchungsbeschluss für diese Wohnung.

Da die Polizei zeitgleich ein Ermittlungsverfahren gegen den 34-jährigen Bewohner wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz führt und den Ermittlern diesbezüglich bereits ein Beschluss vorlag, die Wohnräume, die sich ebenfalls in der Nordstadt befinden, zu durchsuchen, vollstreckten die Beamten in der Folge beide Beschlüsse gleichzeitig. Dabei stellten sie eine Schreckschusspistole sowie eine lediglich geringe Menge Marihuana sicher.

Die Ermittlungen dauern an. Presseanfragen werden im vorliegenden Fall ausschließlich durch die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Hildesheim beantwortet.

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.02.2023

Ansprechpartner/in:
Frau Christina Wotschke

Staatsanwaltschaft Hildesheim
Erste Staatsanwältin
Kaiserstraße 60
31134 Hildesheim
Tel: 05121 968-546

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