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Schlag gegen Drogenhandel – Polizei durchsucht zahlreiche Objekte

Gemeinsame Pressemeldung von Staatsanwaltschaft und Polizei Hildesheim


Unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft führt die Polizei Hildesheim seit dem letzten Jahr ein umfangreiches Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.


Die Ermittlungen richten sich dabei gegen zwei 46 und 31 Jahre alte Hauptbeschuldigte aus dem Landkreis Hildesheim. Diese stehen im Verdacht, gewerbsmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen zu betreiben.

Der Einstieg in den Ermittlungskomplex beruht auf Erkenntnissen aus anderen Strafverfahren sowie auf Zeugenaussagen.

Mit dem Ziel des Auffindens von Beweismitteln erwirkte die Staatsanwaltschaft bei Gericht 15 Durchsuchungsbeschlüsse für Wohnungen und gewerblich genutzte Objekte im Landkreis Hildesheim.

Die Beschlüsse wurden am Donnerstag, 02.02.2023, in einer konzentrierten Aktion gleichzeitig vollstreckt. An den Maßnahmen waren mehr als 200 Einsatzkräfte der Polizei aus Hildesheim, Göttingen, Hameln, Hannover, Braunschweig, Oldenburg und Lüneburg beteiligt. Darüber hinaus waren diverse Rauschgiftspürhunde im Einsatz.

Es konnten zahlreiche Beweismittel gefunden und beschlagnahmt werden. Neben Drogen im unteren zweistelligen Kilobereich zählen dazu Datenträger, wie Mobiltelefone und Laptops. Zudem wurden eine niedrige sechsstellige Bargeldsumme und hochpreisige Wertgegenstände, wie z.B. Markenuhren, eingezogen. Als sogenannte Zufallsfunde beschlagnahmten die Ermittler außerdem verbotene Waffen, wie z.B. Schlagringe.

Der 46-jährige Beschuldigte wurde verhaftet. Gegen ihn hatte das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft im Vorfeld einen Untersuchungshaftbefehl erlassen.

Im Rahmen der Maßnahmen wurden zwei weitere, 25 und 27 Jahre alte Tatverdächtige vorläufig festgenommen. Der 25-Jährige wurde am heutigen Freitag mangels Haftgründen wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Gegen den 27-Jährigen hat die Staatsanwaltschaft Hildesheim den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls beantragt. Die Vorführung vor dem zuständigen Haftrichter erfolgt im Laufe des Tages.

Die Auswertung der beschlagnahmten Gegenstände sowie die weiteren Ermittlungen dauern an.

Presseanfragen werden ausschließlich durch die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Hildesheim beantwortet.

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.02.2023

Ansprechpartner/in:
Herr Constantin Rawohl

Staatsanwaltschaft Hildesheim
Oberstaatsanwalt
Kaiserstraße 60
31134 Hildesheim
Tel: 05121-968640

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