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Gullydeckelwerferfall

Ermittlungen gegen tatverdächtigen 50-jährigen Harsumer eingestellt


Die Staatsanwaltschaft Hildesheim hat die Ermittlungen gegen den 50-jährigen Tatverdächtigen aus Harsum mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Gegen den Beschuldigten war ermittelt worden, weil er im Verdacht stand, am 20. August 2022 von einer Autobahnbrücke zwei Gullydeckel geworfen zu haben, wobei einer der Deckel mit einem Fahrzeug kollidierte, dessen Insassen schwer verletzt wurden. Der zweite Gullydeckel, der auf die entgegengesetzte Fahrbahn geworfen wurde, traf zwar nicht unmittelbar ein Fahrzeug, führte aber im weiteren Verlauf zu Beschädigungen an Kraftfahrzeugen, die über ihn hinwegfuhren. Ein dritter Gullydeckel wurde auf der Brücke zurückgelassen.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen kommt der Beschuldigte als Täter nicht in Betracht.

Der Beschuldigte wurde in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang zum Tatgeschehen nahe seines Wohnhauses von einer Zeugin auf einem Fahrrad fahrend gesehen und von einer Überwachungskamera erfasst. Die Überprüfung des Weges zwischen Tatort und Ort des Antreffens hat ergeben, dass es dem Beschuldigten nicht möglich gewesen wäre, die Strecke in der sehr kurzen zur Verfügung stehenden Zeit zurückzulegen.

Gegen eine Täterschaft des Beschuldigten spricht zudem die Tatsache, dass ein Transport von drei Gullydeckeln mit einem jeweiligen Gewicht von ca. 25 kg in einer Tasche am Lenkrad oder im Fahrradkorb kaum vorstellbar ist.

Zwar konnte an einem Gullydeckel eine DNA-Spur gesichert werden. Diese stammt jedoch nicht vom Beschuldigten. Auch berechtigte Personen konnten als Spurenleger ausgeschlossen werden.

Die Kanaldeckel, die Bekleidung des Beschuldigten und die von ihm genutzten Taschen wurden einer materialanalytischen Untersuchung unterzogen. Eine Übereinstimmung der festgestellten Anhaftungen konnte nicht festgestellt werden.


Der Beschuldigte selbst hatte letztlich von Beginn an den Tatvorwurf bestritten und angegeben, sich zwar einige Zeit zuvor an der Brücke befunden zu haben. Dort sei ihm jedoch kurz vor dem Tatgeschehen ein merkwürdig erscheinendes Fahrzeugs aufgefallen,
weshalb er die Brücke nicht überquert, sondern sich nach Hause begeben habe.

Die weiteren Ermittlungen in dem Verfahren dauern an. Insbesondere konzentrieren sie sich auch auf das von dem Beschuldigten beschriebene Fahrzeug.

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.04.2023

Ansprechpartner/in:
Frau Christina Wotschke

Staatsanwaltschaft Hildesheim
Erste Staatsanwältin
Kaiserstraße 60
31134 Hildesheim
Tel: 05121 968-546

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