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Hilfe für Opfer von Straftaten


Wer durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) Versorgung erhalten. Aber auch in anderen Fällen stehen für Opfer von Gewalttaten vielfältige Hilfsangebote zur Verfügung. Umfassende Informationen zur Opferhilfe und zum Opferschutz finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.

Außerdem kümmern sich zahlreiche Organisationen in Niedersachsen darum, Menschen zu helfen, die Opfer einer Straftat geworden sind, beispielsweise die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen oder der Weisse Ring. Bereits seit 2013 können sich in Niedersachsen Opfer von Straf­taten durch psychosoziale Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter unterstützen lassen. Seit dem 1. Januar 2017 haben Kinder, Jugendliche und besonders schutzbedürftige Erwach­sene, die Opfer von Sexual- und Gewalttaten geworden sind, einen rechtlichen Anspruch auf eine solche kostenlose Begleitung. Dabei handelt es sich um die professionelle und besonders intensive psychosoziale (nicht rechtliche) Beglei­tung von Menschen, die Opfer von Straftaten geworden sind. Vorrangiges Ziel ist es, Opfer bei ihrem Recht auf Ahndung des erlittenen Unrechts innerhalb des Ermittlungs- und Strafverfahrens zu unterstützen und sie davor zu schützen, innerhalb des Verfahrens erneut Op­fer zu werden.

In Niedersachsen wird diese qualitativ hochwertige Hilfestellung von der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen und freien Trägern angeboten. Zahlreiche psychosoziale Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter sind landesweit aktiv. Dabei handelt es sich um speziell ausgebildete und staatlich anerkannte Fachkräfte. Zu weiteren Informationen des Niedersächsischen Justizministeriums zur psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen gelangen Sie hier.

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