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Ladendieb im beschleunigten Verfahren verurteilt

Gemeinsame Pressemeldung von Staatsanwaltschaft und Polizei Hildesheim


Ein 37-jähriger Mann, der aus dem europäischen Ausland kommt und ohne Wohnsitz in Deutschland ist, steht in dringendem Tatverdacht, am Montag (18.09.2023) einen Ladendiebstahl in Hildesheim begangen zu haben. Im Rahmen eines beschleunigten Strafverfahrens wurde er gestern zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.


Den Ermittlungen zufolge betrat der Angeklagte am Montag, gegen 15:15 Uhr, einen Supermarkt in der Drispenstedter Straße und steckte diverse Lebensmittel im Wert eines höheren zweistelligen Betrages in eine mitgeführte Tasche. Bevor er den Markt verließ, sprachen ihn Mitarbeiterinnen des Marktes an, die den Diebstahl zuvor beobachteten und die Polizei hinzuzogen. Der 37-Jährige wurde anschließend vorläufig festgenommen.


Die Staatsanwaltschaft Hildesheim stellte am gestrigen Dienstag beim Amtsgericht einen Antrag auf ein beschleunigtes Verfahren. Im Rahmen dessen wurde der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von einem Monat und zwei Wochen verurteilt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Vor dem Hintergrund, dass der Mann über keinen Wohnsitz im Bundesgebiet verfügt und er wegen anderer Eigentumsdelikte vom Amtsgericht Berlin schon zu einer mehrmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, die zur Bewährung ausgesetzt ist, stand zu befürchten, dass diese Strafaussetzung widerrufen wird und dass sich der 37-Jährige durch Flucht auch dem gegenwärtigem Verfahren vor rechtskräftigem Abschluss entziehen wird. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht deshalb einen Untersuchungshaftbefehl gegen den Angeklagten.


Anschließend wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.


Eventuelle Presseanfragen im vorliegenden Fall werden ausschließlich durch die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Hildesheim beantwortet.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.09.2023

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