Artikel-Informationen
erstellt am:
01.11.2023
Nach bisherigen Erkenntnissen verschaffte sich der Beschuldigte in Abwesenheit der Geschädigten gegen 15:30 Uhr über die Terrassentür widerrechtlich Zutritt zum tatbetroffenen Wohnhaus. Als die Geschädigten später mittels Mobilfunktelefon auf die am Wohnhaus angebrachten Überwachungskameras zugriffen, wird der vermeintliche Einbruch festgestellt und anschließend umgehend die Polizei verständigt. Im Rahmen einer Nachbarschaftsbefragung stellten Einsatzkräfte plötzlich Lichtschein aus dem tatbetroffenen Objekt fest. Nach einer Umstellung des Wohnhaues wurde der Beschuldigte beim Verlassen des Objektes aus der Hauseingangstür durch Beamte auf frischer Tat betroffen. Anschließend versuchte der Beschuldigte fußläufig zu fliehen, konnte jedoch nach kurzer Verfolgung gestellt und widerstandslos festgenommen werden. Während der Verfolgung des Täters stürzte eine Beamtin zudem zu Boden und verletzte sich leicht. Nach einer Versorgung in einem Krankenhaus war sie weiterhin dienstfähig.
Bei einer anschließenden Durchsuchung des Tatobjektes konnten keine weiteren Verdächtigen festgestellt werden.
Der 45-jährige Tatverdächtige wurde daraufhin, einschließlich eines von ihm mitgeführten Rucksacks, zur Wache der Polizeiinspektion Hildesheim verbracht. Im Rucksack konnte diverses Einbruchwerkzeug sowie vermutliches Diebesgut aufgefunden werden. Zudem wurde eine Fälschung der mitgeführten Identitätskarte sowie des mitgeführten Führerscheines festgestellt. Der Festgenommene weist zudem keine ordnungsgemäße Meldeanschrift auf.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim ist der Beschuldigte am 29.10.2023 einem Richter am Amtsgericht Hildesheim vorgeführt worden. Dieser ordnete die Untersuchungshaft des 45-jährigen an.
Gegen den Beschuldigten wurden Ermittlungsverfahren wegen Wohnungseinbruchdiebstahls und Urkundenfälschung eingeleitet.
Die Ermittlungen dauern an.
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erstellt am:
01.11.2023