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Brandgeschehen in Peine - Anklage gegen sechs Beschuldigte zum Schwurgericht des Landgerichts Hildesheim erhoben

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hildesheim vom 22.10.2024


Am 14.03.2024 und am 09.05.2024 soll es jeweils zu Brandanschlägen an einem Wohnhaus in der Schäferstraße in Peine, in dem zwei Menschen leben, gekommen sein.

Nach den intensiven Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Eigentümer des Wohnhauses, ein 36-jähriger Mann aus Ilsede, den Auftrag dazu erteilt haben soll, dass das Haus in Brand gesetzt wird. Dabei sei es ihm darum gegangen, dass die Mieter, die sich weigerten das Wohnhaus zu verlassen, von dort vertrieben werden, damit der Beschuldigte das Grundstück mit lukrativen Mehrparteienhäusern bebauen könne.

Zu diesem Zweck sei der Hauseigentümer dann über zwei weitere Beschuldigte im Alter von 26 und 38 Jahren in Kontakt mit einem 35-jährigen Beschuldigten getreten, der Mitglied einer Rockervereinigung in Hannover sein soll. Zur Umsetzung des Vorhabens soll es dann zu einer Geldzahlung gekommen sein. Der Beschuldigte soll dann einen Teilbetrag an einen weiteren 51-jährigen Beschuldigten weitergereicht haben, um diesen mit der konkreten Ausführung zu beauftragen. Dieser soll zum damaligen Zeitpunkt als sogenannter „Prospect“ vor der Aufnahme in die Vereinigung gestanden haben.

Am 14.03.2024 sollen sich nun dieser Beschuldigte und der 26 Jahre alte Beschuldigte, der auch in der Vermittlung des Kontaktes involviert war, zum Wohnhaus begeben haben. Beide hätten dort jeweils eine Glasflasche mit Brandbeschleuniger (sogenannter „Molotowcocktail“) gegen die Außenfassade im Bereich des Wohnzimmerfensters geworfen, wobei sie es billigend in Kauf genommen haben sollen, dass das Gebäude in Brand gesetzt und die Bewohner in die Gefahr des Todes gebracht werden. Zwar kam es zu einem Brand an der Fassade, das Gebäude geriet selber jedoch nicht in Brand, da Passanten darauf aufmerksam wurden und das Feuer zusammen mit einem der Bewohner löschen konnten.

Am 09.05.2024 gegen 04:00 Uhr soll es wiederum der 51-jährige Beschuldigte gewesen sein, der sich nunmehr mit einem weiteren 34 Jahre alten befreundeten Beschuldigten, den er in die Pläne eingeweiht habe, zum Wohnhaus begeben haben soll. Dort sollen die beiden wieder jeder einen Molotowcocktail in zwei nebeneinanderliegende Fenster im Erdgeschoss der Wohnung der beiden Bewohner geworfen haben. Beide hätten den Tod der Bewohner billigend in Kauf genommen und sich explizit die Nachtzeit zu Nutze gemacht, da die Bewohner dort nicht mit einem Angriff rechneten. Es kam zu einem Brandgeschehen in der Wohnung, das jedoch durch die Bewohner gelöscht werden konnte. Dabei erlitten diese eine Rauchgasintoxikation.

Die Staatsanwaltschaft legt den am 14.03.2024 vor Ort handelnden Beschuldigten eine gemeinschaftlich begangene versuchte besonders schwere Brandstiftung zur Last. Für die Tat am 09.05.2024 lautet der Vorwurf auf einen gemeinschaftlichen begangenen versuchten Mord (Mordmerkmale: Heimtücke und Habgier) in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen in Tateinheit mit einer versuchten besonders schweren Brandstiftung und einer gefährlichen Körperverletzung in zwei rechtlich zusammentreffen Fällen.

Den drei weiteren Beschuldigten, die in der Planung involviert waren, wird jeweils Anstiftung zu den vorgenannten Taten zur Last gelegt.

Von den sechs Beschuldigten befinden sich alle, mit Ausnahme des 26-jährigen Beschuldigten, in Untersuchungshaft.


Artikel-Informationen

erstellt am:
22.10.2024

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